Ein Erste-Hilfe-Kasten gehört zur Grundausstattung jeder Arbeitsumgebung – ob im Büro, auf der Baustelle oder im Fahrzeug. Oft übersehen oder nur im Ernstfall beachtet, spielt er eine zentrale Rolle bei der schnellen Versorgung von Verletzungen und kann im Notfall sogar Leben retten.
Inhalt eines Erste-Hilfe-Kastens laut Norm – was gehört hinein?
In Deutschland ist der Inhalt von Erste-Hilfe-Kästen durch Normen geregelt – etwa DIN 13157:2021–11 für kleine Betriebe und DIN 13169:2021–11 für größere Unternehmen oder besondere Gefährdungslagen. Enthalten sind unter anderem:
- Sterile Wundverbände
- Pflaster in verschiedenen Größen
- Verbandtücher und Kompressen
- Einweghandschuhe
- Erste-Hilfe-Schere
- Rettungsdecke
- Anleitung zur Ersten Hilfe
Moderne Erste-Hilfe-Kästen enthalten außerdem zunehmend visuelle Anleitungen oder QR-Codes, die direkt zu digitalen Hilfestellungen führen – ein Pluspunkt in stressigen Situationen.
Gesetzliche Vorschriften und regelmäßige Kontrolle
Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz (DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, §25) verpflichtet, ausreichend Erste-Hilfe-Material bereitzustellen – und das regelmäßig zu prüfen und zu ergänzen. Verbandskästen haben ein Ablaufdatum: Abgelaufene Materialien verlieren ihre Sterilität oder Klebekraft und müssen ersetzt werden.
Unser Tipp: Planen Sie einen festen Rhythmus zur Kontrolle und Nachfüllung ein – idealerweise durch eine verantwortliche Person im Unternehmen oder im Rahmen eines professionellen Wartungsservices.
Spezielle Anforderungen je nach Branche
In Industriebetrieben, Werkstätten oder Laboren gelten oft erhöhte Anforderungen: Hier können ergänzende Materialien wie Augenspülflaschen oder spezielle Verbände sinnvoll sein. Auch mobile Lösungen – etwa Erste-Hilfe-Rucksäcke oder Wandstationen – sorgen für Flexibilität und schnelle Hilfe vor Ort.
Fazit:
Ein gepflegter Erste-Hilfe-Kasten ist ein Muss für jedes Unternehmen. Nur wenn er vollständig und griffbereit ist, kann er im Notfall Leben retten. Regelmäßige Prüfungen sollten daher fester Bestandteil des Arbeitsschutzes sein.
Erste Hilfe für die Auswahl der richtigen Kästen und weiterer Erste-Hilfe-Ausstattung sowie die Prüfung erhalten Sie bei uns:
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FAQ
Wie oft muss der Erste-Hilfe-Kasten überprüft werden – und wer ist dafür zuständig?
In der Regel alle 3 Monate durch eine verantwortliche Person im Betrieb, z. B. Sicherheitsbeauftragte oder Ersthelfer.
Was passiert, wenn der Inhalt abgelaufen ist oder fehlt?
Fehlende oder abgelaufene Materialien müssen sofort ersetzt werden, sonst drohen Bußgelder und im Ernstfall rechtliche Konsequenzen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen kleinen und großen Verbandkästen nach DIN?
Kleine Kästen (DIN 13157) sind für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Personen, große Kästen (DIN 13169) für größere Belegschaften oder erhöhte Unfallgefahr.
Können Erste-Hilfe-Kästen individuell für bestimmte Branchen ausgestattet werden?
Ja, Zusatzmaterial kann branchenspezifisch ergänzt werden, z. B. spezielle Verbände für Metallverarbeitung oder Chemieschutzmaterial.
Wie schule ich meine Mitarbeitenden im richtigen Umgang mit dem Erste-Hilfe-Kasten?
Durch regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse, praktische Übungen und Hinweise bei Unterweisungen im Arbeitsschutz.