All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

I. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen B2B

 

§ 1 Gel­tungs­be­reich

(1) Alle Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und Ange­bo­te der SSV-Krosch­ke GmbH (nach­fol­gend „SSV-Krosch­ke“) erfol­gen aus­schließ­lich auf­grund die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Die­se sind Bestand­teil aller Ver­trä­ge, die SSV-Krosch­ke mit sei­nen Ver­trags­part­nern (nach­fol­gend auch „Kun­den“ genannt) über die von SSV-Krosch­ke ange­bo­te­nen Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen schließt.

(2) Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den oder die Geschäfts­be­din­gun­gen Drit­ter fin­den kei­ne Anwen­dung, auch wenn SSV-Krosch­ke ihrer Gel­tung im Ein­zel­fall nicht geson­dert wider­spricht. Selbst wenn SSV-Krosch­ke ihrer Gel­tung im Ein­zel­fall nicht geson­dert wider­spricht. Selbst wenn SSV-Krosch­ke auf ein Schrei­ben Bezug nimmt, dass Ihre Geschäfts­be­din­gun­gen oder die eines Drit­ten ent­hält oder auf sol­che ver­weist, liegt dar­in kein Ein­ver­ständ­nis mit der Gel­tung jener Geschäfts­be­din­gun­gen.

(3) Unser Ange­bot rich­tet sich glei­cher­ma­ßen an Ver­brau­cher und Unter­neh­mer. Für Zwe­cke die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, (i) ist ein „Ver­brau­cher“ jede natür­li­che Per­son, die den Ver­trag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selbst­stän­di­gen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann (§13 BGB) und (ii) ist ein „Unter­neh­mer“ eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss des Ver­tra­ges in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt (§ 14 Abs.1 BGB). Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten aus­schließ­lich für Unter­neh­mer. Für Ver­brau­cher fin­den unse­re AGB für Pri­vat­kun­den Anwen­dung.

 

§ 2 Ange­bot und Ver­trags­ab­schluss

(1) Alle Ange­bo­te von SSV-Krosch­ke sind frei­blei­bend und unver­bind­lich, sofern sie nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich gekenn­zeich­net sind oder eine bestimm­te Annah­me­frist ent­hal­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re für unse­re Dar­stel­lun­gen im Online­shop und Kata­log. Bestel­lun­gen und Auf­trä­ge kann SSV-Krosch­ke inner­halb von 14 Tagen nach Zugang anneh­men.

(2) Im Online­shop kön­nen Sie aus dem Sor­ti­ment Pro­duk­te aus­wäh­len und die­se zunächst unver­bind­lich in den soge­nann­ten „Waren­korb“ legen. Vor Absen­den Ihrer ver­bind­li­chen Bestel­lung kön­nen Sie Ihre Ein­ga­ben jeder­zeit kor­ri­gie­ren, indem Sie die hier­für im Bestell­ab­lauf erläu­ter­ten Kor­rek­tur­hil­fen nut­zen. Durch Ankli­cken des Bestell­but­tons geben Sie eine ver­bind­li­che Bestel­lung der im Waren­korb befind­li­chen Pro­duk­te ab.

(3) Bei einer Bestel­lung im Online­shop wird Ihnen SSV-Krosch­ke dar­auf­hin eine auto­ma­ti­sche Bestell­über­sicht per Mail zusen­den, in wel­cher Ihre Bestel­lung noch­mal auf­ge­führt wird. Sie haben über die Funk­ti­on „dru­cken“ die Mög­lich­keit zum Aus­dru­cken. Mit Ihrer Bestel­lung bestä­ti­gen Sie, dass der Ver­trag in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit erfolgt. Die auto­ma­ti­sche Bestell­über­sicht doku­men­tiert ledig­lich, dass Ihre Bestel­lung bei uns ein­ge­gan­gen ist und stellt noch kei­ne Annah­me des Antrags dar. Der Ver­trag kommt erst durch die Abga­be der Annah­me­er­klä­rung durch SSV-Krosch­ke zustan­de, die mit einer geson­der­ten E‑Mail oder mit Ver­sand der Ware erfolgt.

(4) Allein maß­geb­lich für die Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en ist der schrift­lich geschlos­se­ne Kauf­ver­trag, ein­schließ­lich die­ser All­ge­mei­nen Lie­fer­be­din­gun­gen. Die­ser gibt alle Abre­den zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en zum Ver­trags­ge­gen­stand voll­stän­dig wie­der. Münd­li­che Zusa­gen SSV-Krosch­kes vor Abschluss die­ses Ver­tra­ges sind recht­lich unver­bind­lich und münd­li­che Abre­den der Ver­trags­par­tei­en wer­den durch den schrift­li­chen Ver­trag ersetzt, sofern sich nicht jeweils aus­drück­lich aus ihnen ergibt, dass sie ver­bind­lich fort­gel­ten.

(5) Anga­ben SSV-Krosch­kes zum Gegen­stand der Lie­fe­rung oder Leis­tung (z.B. Gewich­te, Maße, Gebrauchs­wer­te, Belast­bar­keit, Tole­ran­zen und tech­ni­sche Daten) sowie unse­re Dar­stel­lun­gen des­sel­ben (z.B. Zeich­nun­gen und Abbil­dun­gen) sind nur annä­hernd maß­geb­lich, soweit nicht die Ver­wend­bar­keit zum ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Zweck eine genaue Über­ein­stim­mung vor­aus­setzt. Sie sind kei­ne garan­tier­ten Beschaf­fen­heits­merk­ma­le, son­dern Beschrei­bun­gen oder Kenn­zeich­nun­gen der Lie­fe­rung oder Leis­tung. Han­dels­üb­li­che Abwei­chun­gen und Abwei­chun­gen, die auf­grund recht­li­cher Vor­schrif­ten erfol­gen oder tech­ni­sche Ver­bes­se­run­gen dar­stel­len, sowie die Erset­zung von Bau­tei­len durch gleich­wer­ti­ge Tei­le sind zuläs­sig, soweit sie die Ver­wend­bar­keit zum ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Zweck nicht beein­träch­ti­gen.

6) SSV-Krosch­ke behält das Eigen­tum oder Urhe­ber­recht an allen von ihm abge­ge­be­nen Ange­bo­ten und Kos­ten­vor­anschlä­gen sowie zur Ver­fü­gung gestell­ten Zeich­nun­gen, Abbil­dun­gen, Berech­nun­gen, Pro­spek­ten, Kata­lo­gen, Model­len, Werk­zeu­gen und ande­ren Unter­la­gen und Hilfs­mit­teln vor. Sie dür­fen die­se Gegen­stän­de ohne aus­drück­li­che Zustim­mung SSV-Krosch­kes weder als sol­che noch inhalt­lich Drit­ten zugäng­lich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Drit­te nut­zen oder ver­viel­fäl­ti­gen. Sie haben auf Ver­lan­gen SSV-Krosch­kes die­se Gegen­stän­de voll­stän­dig zurück­zu­ge­ben und even­tu­ell gefer­tig­te Kopien zu ver­nich­ten, wenn sie von Ihnen im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­gang nicht mehr benö­tigt wer­den oder wenn Ver­hand­lun­gen nicht zum Abschluss eines Ver­tra­ges füh­ren. Aus­ge­nom­men hier­von ist die Spei­che­rung elek­tro­nisch zur Ver­fü­gung gestell­ter Daten zum Zwe­cke übli­cher Daten­si­che­rung.

 

§ 3 Prei­se und Zah­lung

(1) Die ange­ge­be­nen Prei­se beinhal­ten die gesetz­li­che Umsatz­steu­er und gel­ten für den jeweils auf­ge­führ­ten Leis­tungs- und Lie­fe­rungs­um­fang zzgl. Ver­sand­kos­ten. Mehr- oder Son­der­leis­tun­gen wer­den geson­dert berech­net. Die Prei­se ver­ste­hen sich in EUR ab Werk zzgl. Zoll bei Export­lie­fe­run­gen sowie Gebüh­ren und ande­rer öffent­li­cher Abga­ben.

(2) Die Zah­lung des Kauf­prei­ses ist unmit­tel­bar mit Ver­trags­schluss fäl­lig. Sie erfolgt per Vor­kas­se oder über Pay­Pal / Pay­Pal Express, Ama­zon Pay­ments oder per Sofort­über­wei­sung. Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Vor­kas­se nen­nen wir Ihnen unse­re Bank­ver­bin­dung in einer sepa­ra­ten E‑Mail und lie­fern die Ware nach Zah­lungs­ein­gang. Bei Zah­lungs­ab­wick­lung über Pay­Pal ist es nicht erfor­der­lich, sich bei Pay­Pal zu regis­trie­ren oder ein Kon­to zu füh­ren. Pay­Pal bie­tet auch für die ein­ma­li­ge Zah­lungs­ab­wick­lung ver­schie­de­ne Optio­nen wie Bank­ein­zug oder die Zah­lung per Kre­dit­kar­te.

(3) Maß­ge­bend für das Datum der Zah­lung ist der Ein­gang bei SSV-Krosch­ke. Leis­ten Sie bei Fäl­lig­keit nicht, so sind die aus­ste­hen­den Beträ­ge ab dem Tag der Fäl­lig­keit mit 5 % p. a. zu ver­zin­sen; die Gel­tend­ma­chung höhe­rer Zin­sen und wei­te­rer Schä­den im Fal­le des Ver­zugs bleibt unbe­rührt.

(4) Die Auf­rech­nung mit Gegen­an­sprü­chen oder die Zurück­be­hal­tung von Zah­lun­gen wegen sol­cher Ansprü­che ist nur zuläs­sig, soweit die Gegen­an­sprü­che unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind oder sich aus dem­sel­ben Auf­trag erge­ben, unter dem die betref­fen­de Lie­fe­rung erfolgt ist. Ihnen steht ein Zurück­be­hal­tungs­recht nur dann zu, wenn Ihre Gegen­for­de­rung auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

(5) SSV-Krosch­ke ist berech­tigt, noch aus­ste­hen­de Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen nur gegen Vor­aus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung aus­zu­füh­ren oder zu erbrin­gen, wenn SSV-Krosch­ke nach Abschluss des Ver­tra­ges Umstän­de bekannt wer­den, wel­che Ihre Kre­dit­wür­dig­keit wesent­lich zu min­dern geeig­net sind und durch wel­che die Bezah­lung der offe­nen For­de­run­gen von SSV-Krosch­ke durch Sie aus dem jewei­li­gen Ver­trags­ver­hält­nis (ein­schließ­lich aus ande­ren Ein­zel­auf­trä­gen, für die der­sel­be Rah­men­ver­trag gilt) gefähr­det wird.

(6) Sie erklä­ren sich mit der Über­mitt­lung sämt­li­cher Rech­nun­gen per E‑Mail ein­ver­stan­den. Die Ein­wil­li­gung kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den.

(7) Ihnen bei Rück­sen­dun­gen zuste­hen­de (Teil-) Rück­erstat­tun­gen wer­den Ihnen über das glei­che Zah­lungs­mit­tel rück­ab­ge­wi­ckelt, über das ori­gi­när die Zah­lung erfolg­te.

 

§ 4 Lie­fe­rung und Lie­fer­zeit

(1) Die Lie­fer­zei­ten sind unter den Arti­keln im Online-Shop auf­ge­führt.

(2) Ist das von Ihnen bestell­te Pro­dukt bei uns nicht ver­füg­bar, weil wir von unse­rem zuver­läs­si­gen Lie­fe­ran­ten ohne unser Ver­schul­den trotz Auf­ga­be einer deckungs­glei­chen Bestel­lung nicht belie­fert wer­den, wer­den wir Ihnen das in der Auf­trags­be­stä­ti­gung unver­züg­lich mit­tei­len. Wir wer­den dadurch von unse­rer Leis­tungs­pflicht frei und kön­nen vom Ver­trag zurück­tre­ten. Haben Sie bereits Zah­lun­gen geleis­tet, wer­den wir Ihnen die­se unver­züg­lich erstat­ten. Vor­be­halt­lich der Selbst­be­lie­fe­rung wer­den wir für eine schnel­le Lie­fe­rung Sor­ge tra­gen. Ist ein Teil der Bestel­lung nicht sofort lie­fer­bar, weil wir von unse­rem zuver­läs­si­gen Lie­fe­ran­ten ohne unser Ver­schul­den trotz Auf­ga­be einer deckungs­glei­chen Bestel­lung nicht recht­zei­tig belie­fert wer­den, wer­den wir die rest­li­chen Waren ohne erneu­te Berech­nung der Ver­sand­kos­ten nach­lie­fern, soweit dies für Sie zumut­bar ist.

(3) Wir lie­fern grund­sätz­lich auf dem Ver­sand­weg, jedoch nicht an Pack­sta­tio­nen. Eine Selbst­ab­ho­lung der Ware ist an unse­rem Stand­ort Hell­wig­stra­ße 2, 99848 Wutha-Farn­ro­da, Deutsch­land zu den nach­fol­gend ange­ge­be­nen Geschäfts­zei­ten: Mon­tag bis Frei­tag von 8:00–17:00 Uhr, außer an Fei­er­ta­gen. Bit­te infor­mie­ren Sie uns spä­tes­tens zwei Stun­den vor Ihrer Abho­lung, damit die Ware bereit­ge­stellt wer­den kann.

(4) Soll­ten Sie Ihren ver­trag­li­chen Pflich­ten SSV-Krosch­ke gegen­über nicht oder nicht recht­zei­tig nach­kom­men, so ver­län­gert sich die Lie­fer- bzw. Leis­tungs­frist ent­spre­chend. Die Rech­te aus Ver­zug blei­ben unbe­rührt.

(5) SSV-Krosch­ke haf­tet nicht für Unmög­lich­keit der Lie­fe­rung oder für Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, soweit die­se durch höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge, zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses nicht vor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se (z.B. Betriebs­stö­run­gen aller Art, Schwie­rig­kei­ten in der Mate­ri­al- oder Ener­gie­be­schaf­fung, Trans­port­ver­zö­ge­run­gen, Streiks, recht­mä­ßi­ge Aus­sper­run­gen, Man­gel an Arbeits­kräf­ten, Ener­gie oder Roh­stof­fen, Schwie­rig­kei­ten bei der Beschaf­fung von not­wen­di­gen behörd­li­chen Geneh­mi­gun­gen,

 

§ 5 Son­der­an­fer­ti­gun­gen

(1) Son­der­an­fer­ti­gun­gen nach Ihren Anga­ben sind im Online­shop oder unter Anga­be aller Details über unse­ren Kun­den­ser­vice per E‑Mail an info@ssv-kroschke.de zu bestel­len. Die Ein­hal­tung etwa­iger Vor­schrif­ten wird von SSV-Krosch­ke nicht geprüft. Für Druckerzeug­nis­se gilt: Mehr- oder Min­der­lie­fe­run­gen bis zu 10 % der bestell­ten Auf­la­ge kön­nen nicht bean­stan­det wer­den. Berech­net wird die gelie­fer­te Men­ge.

(2) Wir schlie­ßen jeg­li­che Haf­tung aus, wenn durch die Aus­füh­rung Ihres Auf­tra­ges Rech­te, ins­be­son­de­re Urhe­ber­rech­te Drit­ter, ver­letzt wer­den. Sie stel­len uns von allen Ansprü­chen Drit­ter wegen einer sol­chen Rechts­ver­let­zung durch Auf­trags­ver­ga­be auf ers­tes Anfor­dern frei.

(3) Die von uns zur Her­stel­lung der Son­der­an­fer­ti­gung ein­ge­setz­ten Fil­me, Scha­blo­nen, Litho­gra­fien, Stanz­werk­zeu­ge, Digi­ta­li­sie­run­gen, Datei­en und ähn­li­ches blei­ben, auch wenn Sie Ihnen geson­dert berech­net wer­den, Eigen­tum von SSV-Krosch­ke und wer­den nicht aus­ge­lie­fert. Es besteht für uns kei­ne Ver­pflich­tung, Fil­me, Digi­ta­li­sie­run­gen oder ähn­li­ches län­ger als 6 Mona­te auf­zu­be­wah­ren.

 

§ 6 Erfül­lungs­ort, Ver­sand, Ver­pa­ckung, Gefahr­über­gang, Abnah­me

(1) Erfül­lungs­ort für alle Ver­pflich­tun­gen aus dem Ver­trags­ver­hält­nis ist Wutha-Farn­ro­da, soweit nichts ande­res bestimmt ist. Schul­det SSV-Krosch­ke auch die Instal­la­ti­on, ist Erfül­lungs­ort der Ort, an dem die Instal­la­ti­on zu erfol­gen hat.

(2) Die Ver­sand­art und die Ver­pa­ckung unter­ste­hen dem pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sen von SSV-Krosch­ke.

(3) Die Gefahr für Trans­port­schä­den, des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung aus jed­we­dem Grund geht spä­tes­tens mit der Über­ga­be des Lie­fer­ge­gen­stan­des (wobei der Beginn des Ver­la­de­vor­gangs maß­geb­lich ist) an den Spe­di­teur, Fracht­füh­rer oder sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Drit­ten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teil­lie­fe­run­gen erfol­gen oder SSV-Krosch­ke noch ande­re Leis­tun­gen (z.B. Ver­sand oder Instal­la­ti­on) über­nom­men hat. Ver­zö­gert sich der Ver­sand oder die Über­ga­be infol­ge eines Umstan­des, des­sen Ursa­che bei Ihnen liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf Sie über, an dem der Lie­fer­ge­gen­stand ver­sand­be­reit ist und SSV-Krosch­ke Ihnen dies ange­zeigt hat.

(4) Die Sen­dung wird von SSV-Krosch­ke nur auf Ihren aus­drück­li­chen Wunsch und auf Ihre Kos­ten gegen Dieb­stahl, Bruch‑, Transport‑, Feu­er- und Was­ser­schä­den oder sons­ti­ge ver­si­cher­ba­re Risi­ken ver­si­chert.

(5) Soweit eine Abnah­me statt­zu­fin­den hat, gilt die Kauf­sa­che als abge­nom­men, wenn

  • die Lie­fe­rung und, sofern SSV-Krosch­ke auch die Instal­la­ti­on schul­det, die Instal­la­ti­on abge­schlos­sen ist,
  • SSV-Krosch­ke Sie unter Hin­weis auf die Abnah­me­fik­ti­on nach die­sem § 6 (5) mit­ge­teilt und ihn zur Abnah­me auf­ge­for­dert hat,
  • seit der Lie­fe­rung oder Instal­la­ti­on zwölf Werk­ta­ge ver­gan­gen sind oder Sie mit der Nut­zung der Kauf­sa­che begon­nen haben (z.B. die gelie­fer­te Anla­ge in Betrieb genom­men haben) und in die­sem Fall seit Lie­fe­rung oder Instal­la­ti­on sechs Werk­ta­ge ver­gan­gen sind und
  • Sie die Abnah­me inner­halb die­ses Zeit­raums aus einem ande­ren Grund als wegen eines SSV-Krosch­ke ange­zeig­ten Man­gels, der die Nut­zung der Kauf­sa­che unmög­lich macht oder wesent­lich beein­träch­tigt, unter­las­sen hat.

 

§ 7 Repa­ra­tur­leis­tun­gen

(1) Soweit Repa­ra­tur­leis­tun­gen Ver­trags­ge­gen­stand sind, schul­den wir die sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung erge­ben­den Repa­ra­tur­ar­bei­ten. Die­se erbrin­gen wir nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen per­sön­lich oder durch Drit­te. Die Repa­ra­tur erstreckt sich nur auf den ange­zeig­ten Mangel/die ange­zeig­te Beschrei­bung des Man­gels. Erkennt SSV-Krosch­ke bei Durch­füh­rung der Repa­ra­tur, dass über die Beschrei­bung des Man­gels hin­aus wei­te­re repa­ra­tur­be­dürf­ti­ge Män­gel am Repa­ra­tur­ge­gen­stand vor­han­den sind, die zu einer Erhö­hung des Repa­ra­tur­um­fan­ges um mehr als 10 % des ursprüng­li­chen Repa­ra­tur­um­fangs füh­ren, so haben wird der Kun­de vor Durch­füh­rung die­ser wei­te­ren Repa­ra­tur hier­von schrift­lich unter­rich­tet.

(2) Sie sind zur Mit­wir­kung ver­pflich­tet, ins­be­son­de­re haben Sie den am Gerät bestehen­den Defekt so umfas­send als mög­lich zu beschrei­ben und das defek­te Gerät zur Ver­fü­gung zu stel­len.

(3) Sie tra­gen die Kos­ten für die Über­sen­dung des defek­ten Gerä­tes an uns.

(4) Soweit im jewei­li­gen Ange­bot nichts ande­res ange­ge­ben ist, erfolgt die Repa­ra­tur ein­schließ­lich Auf­ga­be des Gerä­tes zum Ver­sand inner­halb von 5 – 7 Tagen nach Zugang des zu repa­rie­ren­den Gerä­tes (bei ver­ein­bar­ter Vor­aus­zah­lung jedoch erst nach dem Zeit­punkt des Zah­lungs­ein­gangs bei uns).

(5) Machen Sie von Ihrem Kün­di­gungs­recht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, kön­nen wir als pau­scha­le Ver­gü­tung 10% der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung ver­lan­gen, wenn die Aus­füh­rung noch nicht begon­nen hat. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Wider­rufs­frist gemäß § 14 von Ihrem Kün­di­gungs­recht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass uns tat­säch­lich kei­ne oder wesent­lich gerin­ge­re Kos­ten ent­stan­den sind.

 

§ 8 Gewähr­leis­tung, Sach­män­gel

(1) Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt 24 Mona­te ab Über­ga­be der Kauf­sa­che auch für Ansprü­che auf Ersatz von Man­gel­fol­ge­schä­den. Die gesetz­li­chen Ver­jäh­rungs­fris­ten für den Rück­griffs­an­spruch nach § 478 BGB blei­ben unbe­rührt. Bei frist­ge­rech­ten und berech­tig­ten Rügen leis­ten wir nach unse­rer Wahl kos­ten­los Ersatz oder bes­sern nach. Für Repa­ra­tur­leis­tun­gen beträgt die Gewähr­leis­tungs­frist 12 Mona­te nach Abnah­me.

(2) Ist ein Man­gel weder durch unse­re Nach­bes­se­rung noch durch Ersatz­lie­fe­rung zu behe­ben oder sind wir nach Auf­for­de­rung dazu nicht bereit, kön­nen Sie Her­ab­set­zung des Kauf­prei­ses ver­lan­gen oder vom Kauf­ver­trag zurück­tre­ten. Im Fal­le des Fehl­schla­gens, dh der Unmög­lich­keit, Unzu­mut­bar­keit, Ver­wei­ge­rung oder unan­ge­mes­se­nen Ver­zö­ge­rung der Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung, kön­nen Sie vom Ver­trag zurück­tre­ten oder den Kauf­preis ange­mes­sen min­dern.

(3) Soweit eine Abnah­me erfor­der­lich ist, beträgt die Gewähr­leis­tungs­frist ein Jahr ab Lie­fe­rung. Die­se Frist gilt nicht für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder aus vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen SSV-Krosch­kes oder sei­ner Erfül­lungs­ge­hil­fen, wel­che jeweils nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten ver­jäh­ren.

(4) Zusi­che­run­gen und Garan­tien sind nur dann wirk­sam abge­ge­ben, wenn wir sie aus­drück­lich und schrift­lich gewäh­ren. Ins­be­son­de­re sind Anga­ben in Kata­lo­gen (bzw. im Online-Shop), Preis­lis­ten oder sons­ti­gen Ihnen von uns über­las­se­nen Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al sowie pro­dukt­be­schrei­ben­de Anga­ben kei­nes­falls als Garan­tien für eine beson­de­re Beschaf­fen­heit der Ware zu ver­ste­hen.

(5) Auf Ver­lan­gen SSV-Krosch­kes ist ein bean­stan­de­ter Lie­fer­ge­gen­stand fracht­frei an SSV-Krosch­ke zurück­zu­sen­den. Bei berech­tig­ter Män­gel­rü­ge ver­gü­tet SSV-Krosch­ke die Kos­ten des güns­tigs­ten Ver­sand­we­ges; dies gilt nicht, soweit sich die Kos­ten erhö­hen, weil sich der Lie­fer­ge­gen­stand an einem ande­ren Ort als dem Ort des bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauchs befin­det.

(6) Beruht ein Man­gel auf dem Ver­schul­den SSV-Krosch­kes, kön­nen Sie unter den in § 9 bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Scha­dens­er­satz ver­lan­gen.

(7) Bei Män­geln von Bau­tei­len ande­rer Her­stel­ler, die SSV-Krosch­ke aus lizenz­recht­li­chen oder tat­säch­li­chen Grün­den nicht besei­ti­gen kann, wird SSV-Krosch­ke nach sei­ner Wahl sei­ne Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen die Her­stel­ler und Lie­fe­ran­ten für Ihre Rech­nung gel­tend machen oder an Sie abtre­ten. Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen SSV-Krosch­ke bestehen bei der­ar­ti­gen Män­geln unter den sons­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen und nach Maß­ga­be die­ser All­ge­mei­nen Lie­fer­be­din­gun­gen nur, wenn die gericht­li­che Durch­set­zung der vor­ste­hend genann­ten Ansprü­che gegen den Her­stel­ler und Lie­fe­ran­ten erfolg­los war oder, bspw. auf­grund einer Insol­venz, aus­sichts­los ist. Wäh­rend der Dau­er des Rechts­streits ist die Ver­jäh­rung der betref­fen­den Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen SSV-Krosch­ke gehemmt.

(8) Die Gewähr­leis­tung ent­fällt, wenn Sie ohne Zustim­mung SSV-Krosch­kes den Lie­fer­ge­gen­stand ändern oder durch Drit­te ändern las­sen und die Män­gel­be­sei­ti­gung hier­durch unmög­lich oder unzu­mut­bar erschwert wird. In jedem Fall haben Sie die durch die Ände­rung ent­ste­hen­den Mehr­kos­ten der Män­gel­be­sei­ti­gung zu tra­gen.

(9) Eine im Ein­zel­fall mit Ihnen ver­ein­bar­te Lie­fe­rung gebrauch­ter Gegen­stän­de erfolgt unter Aus­schluss jeg­li­cher Gewähr­leis­tung für Sach­män­gel.

(10) Ver­schleiß­tei­le, die bei Abnah­me der Repa­ra­tur­leis­tung man­gel­frei sind, deren Lebens­dau­er jedoch kür­zer als die in § 8 Abs. (1) gere­gel­te Ver­jäh­rungs­frist ist, sind wegen die­ser kür­ze­ren Lebens­dau­er nicht man­gel­haft und stel­len daher auch wegen ihrer kür­ze­ren Lebens­dau­er kei­ne man­gel­haf­te Repa­ra­tur dar.

(11) Die erfolg­lo­se Repa­ra­tur stellt kei­nen Man­gel dar, wenn SSV-Krosch­ke trotz sach- und fach­ge­rech­ter Durch­füh­rung der Repa­ra­tur die Man­gel­ur­sa­che nicht auf­fin­den kön­nen und/oder die Repa­ra­tur wegen nicht vor­han­de­ner und/oder von uns auch nicht beschaff­ba­rer Ersatz­tei­le nicht durch­ge­führt wer­den kann und/oder eine not­wen­di­ge Erwei­te­rung des Repa­ra­tur­auf­tra­ges durch den Kun­den nicht erfolgt und die vor­ste­hen­den Sach­ver­hal­te bei Annah­me des Repa­ra­tur­auf­tra­ges nicht erkenn­bar waren.

 

§ 9 Haf­tung auf Scha­dens­er­satz wegen Ver­schul­dens

(1) Die Haf­tung SSV-Krosch­kes auf Scha­dens­er­satz, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ins­bes. aus Unmög­lich­keit, Ver­zug, man­gel­haf­ter oder fal­scher Lie­fe­rung, Ver­trags­ver­let­zung, Ver­let­zung von Pflich­ten bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen und uner­laub­ter Hand­lung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Ver­schul­den ankommt, nach Maß­ga­be die­ses Para­gra­phen ein­ge­schränkt soweit dies zuläs­sig ist.

(2) SSV-Krosch­ke haf­tet nicht im Fal­le ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit sei­ner Orga­ne, gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Ange­stell­ten oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen, soweit es sich nicht um eine Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten han­delt. Ver­trags­we­sent­lich sind die Ver­pflich­tung zur recht­zei­ti­gen Lie­fe­rung und Instal­la­ti­on des Lie­fer­ge­gen­stands, des­sen Frei­heit von Rechts­män­geln sowie sol­chen Sach­män­geln, die sei­ne Funk­ti­ons­fä­hig­keit oder Gebrauchs­taug­lich­keit mehr als nur uner­heb­lich beein­träch­ti­gen, sowie Beratungs‑, Schutz- und Obhut­s­pflich­ten, die Ihnen die ver­trags­ge­mä­ße Ver­wen­dung des Lie­fer­ge­gen­stands ermög­li­chen sol­len oder den Schutz von Leib oder Leben Ihres Per­so­nals oder den Schutz von Ihrem Eigen­tum vor erheb­li­chen Schä­den bezwe­cken.

(3) Soweit SSV-Krosch­ke gem. § 9 (2) dem Grun­de nach auf Scha­dens­er­satz haf­tet, ist die­se Haf­tung auf Schä­den begrenzt, die SSV-Krosch­ke bei Ver­trags­schluss als mög­li­che Fol­ge einer Ver­trags­ver­let­zung vor­aus­ge­se­hen hat oder die wir bei Anwen­dung ver­kehrs­üb­li­cher Sorg­falt hät­ten vor­aus­se­hen müs­sen. Mit­tel­ba­re Schä­den und Fol­ge­schä­den, die Fol­ge von Män­geln des Lie­fer­ge­gen­stands sind, sind außer­dem nur ersatz­fä­hig, soweit sol­che Schä­den bei bestim­mungs­ge­mä­ßer Ver­wen­dung des Lie­fer­ge­gen­stands typi­scher­wei­se zu erwar­ten sind.

(4) Im Fal­le einer Haf­tung für ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ist die Ersatz­pflicht SSV-Krosch­kes für Sach­schä­den und dar­aus resul­tie­ren­de wei­te­re Ver­mö­gens­schä­den auf den typi­schen vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, auch wenn es sich um eine Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten han­delt.

(5) Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­aus­schlüs­se und – beschrän­kun­gen gel­ten in glei­chem Umfang zuguns­ten der Orga­ne, gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Ange­stell­ten und sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen SSV-Krosch­kes.

(6) Soweit SSV-Krosch­ke tech­ni­sche Aus­künf­te gibt oder bera­tend tätig wird und die­se Aus­künf­te oder Bera­tung nicht zu dem von SSV-Krosch­ke geschul­de­ten, ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang gehö­ren, geschieht dies unent­gelt­lich und unter Aus­schluss jeg­li­cher Haf­tung.

(7) Die Ein­schrän­kun­gen die­ses § 9 gel­ten nicht für die Haf­tung SSV-Krosch­kes wegen vor­sätz­li­chen Ver­hal­tens, für garan­tier­te Beschaf­fen­heits­merk­ma­le, wegen Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz.

 

§ 10 Schutz­rech­te

1) SSV-Krosch­ke steht nach Maß­ga­be die­ses § 10 dafür ein, dass der Lie­fer­ge­gen­stand frei von gewerb­li­chen Schutz­rech­ten oder Urhe­ber­rech­ten Drit­ter ist. Jeder Ver­trags­part­ner wird den ande­ren Ver­trags­part­ner unver­züg­lich schrift­lich benach­rich­ti­gen, falls ihm gegen­über Ansprü­che wegen der Ver­let­zung sol­cher Rech­te gel­tend gemacht wer­den.

(2) In dem Fall, dass der Lie­fer­ge­gen­stand ein gewerb­li­ches Schutz­recht oder Urhe­ber­recht eines Drit­ten ver­letzt, wird SSV-Krosch­ke nach sei­ner Wahl und auf sei­ne Kos­ten den Lie­fer­ge­gen­stand der­art abän­dern oder aus­tau­schen, dass kei­ne Rech­te Drit­ter mehr ver­letzt wer­den, der Lie­fer­ge­gen­stand aber wei­ter­hin die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Funk­tio­nen erfüllt, oder Ihnen durch Abschluss eines Lizenz­ver­tra­ges mit dem Drit­ten das Nut­zungs­recht ver­schaf­fen. Gelingt SSV-Krosch­ke dies inner­halb eines ange­mes­se­nen Zeit­raums nicht, sind Sie berech­tigt, von dem Ver­trag zurück­zu­tre­ten oder den Kauf­preis ange­mes­sen zu min­dern. Etwa­ige Scha­dens­er­satz­an­sprü­che unter­lie­gen den Beschrän­kun­gen des § 9 die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Bei Ver­let­zun­gen durch Son­der­an­fer­ti­gun­gen gilt § 5 die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen abschlie­ßend.

(3) Bei Rechts­ver­let­zun­gen durch von SSV-Krosch­ke gelie­fer­te Pro­duk­te ande­rer Her­stel­ler wird SSV-Krosch­ke nach sei­ner Wahl sei­ne Ansprü­che gegen die Her­stel­ler und Vor­lie­fe­ran­ten für Ihre Rech­nung gel­tend machen oder an Sie abtre­ten. Ansprü­che gegen SSV-Krosch­ke bestehen in die­sen Fäl­len nach Maß­ga­be die­ses § 9 nur, wenn die gericht­li­che Durch­set­zung der vor­ste­hend genann­ten Ansprü­che gegen die Her­stel­ler und Vor­lie­fe­ran­ten erfolg­los war oder, bspw. auf­grund einer Insol­venz, aus­sichts­los ist.

 

§ 11 Eigen­tums­vor­be­halt

(1) SSV-Krosch­ke behält sich das Eigen­tum an der Ware bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller For­de­run­gen aus einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung vor. Sie dür­fen die Vor­be­halts­wa­re im ordent­li­chen Geschäfts­be­trieb wei­ter­ver­äu­ßern; sämt­li­che aus die­sem Wei­ter­ver­kauf ent­ste­hen­den For­de­run­gen tre­ten Sie – unab­hän­gig von einer Ver­bin­dung und Ver­mi­schung der Vor­be­halts­wa­re mit einer neu­en Sache – in Höhe des Rech­nungs­be­tra­ges an uns im Vor­aus ab und wir neh­men die­se Abtre­tung an. Sie blei­ben bis zur Ein­zie­hung der For­de­run­gen ermäch­tigt, wir dür­fen For­de­run­gen jedoch auch selbst ein­zie­hen, soweit Sie Ihren Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht nach­kom­men.

(2) Wenn Sie die Vor­be­halts­sa­che mit ande­ren Gegen­stän­den ver­bin­den, ver­mi­schen oder die­se ver­ar­bei­ten, erwer­ben wir Mit­ei­gen­tum an der neu­en Sache im Ver­hält­nis des Wer­tes der Vor­be­halts­wa­re zu den ande­ren ver­ar­bei­te­ten Gegen­stän­den zur Zeit der Ver­bin­dung bzw. Ver­mi­schung oder Ver­ar­bei­tung. Ist Ihre Sache als Haupt­sa­che anzu­se­hen, so haben Sie uns anteils­mä­ßig Mit­ei­gen­tum zu über­tra­gen. Die uns zuste­hen­den Sicher­hei­ten wer­den wir auf Ihr Ver­lan­gen inso­weit frei­ge­ben, als der Wert der Sicher­hei­ten die zu sichern­den For­de­run­gen um mehr als 10 % über­steigt.

(3) Über Zwangs­voll­stre­ckungs­maß­nah­men Drit­ter in die Vor­be­halts­wa­re hat der Kun­de SSV-Krosch­ke unver­züg­lich unter Über­ga­be der für den Wider­spruch not­wen­di­gen Unter­la­gen zu unter­rich­ten.

 

§ 12 Daten­schutz

Für sämt­li­che Infor­ma­tio­nen im Zusam­men­hang mit dem Umgang per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­wei­sen wir auf unse­re geson­der­te Daten­schutz­er­klä­rung. Die­se steht Ihnen unter https://www.ssv-kroschke.de/datenschutz zur Ver­fü­gung.

 

§ 13 Ver­hal­tens­ko­dex

Es gilt unser Ver­hal­tens­ko­dex, abruf­bar unter https://www.ssv-kroschke.de/agb.

 

§ 14 Rück­ga­be

(1) Bei Stan­dard­ar­ti­keln haben Sie ein Rück­ga­be­recht von 28 Tagen ab Anlie­fe­rung. Dies gilt für alle Arti­kel, die im ver­kaufs­fä­hi­gen Zustand und ori­gi­nal­ver­packt bei uns ein­tref­fen. Son­der­an­fer­ti­gun­gen oder indi­vi­du­ell beschaff­te Arti­kel (bspw. Son­der­grö­ßen) sind von der Rück­ga­be aus­ge­schlos­sen.

(2) Für die Wie­der­ein­la­ge­rung der Ware berech­nen wir eine Wie­der­ein­la­ge­rungs­ge­bühr in Höhe von 20% des Net­to­wa­ren­werts und die tat­säch­lich ent­stan­de­nen Kos­ten. Even­tu­ell anfal­len­de Fracht­kos­ten gehen zu Las­ten des Kun­den.

 

§ 15 Schluss­be­stim­mun­gen

(1) Gerichts­stand ist Eisen­ach. Zwin­gen­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen über aus­schließ­li­che Gerichts­stän­de blei­ben von die­ser Rege­lung unbe­rührt.

(2) Ergän­zun­gen und Abän­de­run­gen der getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen ein­schließ­lich die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Zur Wah­rung der Schrift­form genügt die tele­kom­mu­ni­ka­ti­ve Über­mitt­lung, ins­bes. per Tele­fax oder per E‑Mail, sofern die Kopie der unter­schrie­be­nen Erklä­rung über­mit­telt wird. Die für den Ver­trags­schluss zur Ver­fü­gung ste­hen­de Spra­che ist Deutsch. Der Ver­trags­text wird von uns nicht gespei­chert.

(3) Die Bezie­hun­gen zwi­schen SSV-Krosch­ke und Ihnen unter­lie­gen aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Das Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Natio­nen über Ver­trä­ge über den inter­na­tio­na­len Waren­kauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(4) Soweit der Ver­trag oder die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen Rege­lungs­lü­cken ent­hal­ten, gel­ten zur Aus­fül­lung die­ser Lücken die­je­ni­gen recht­lich wirk­sa­men Rege­lun­gen als ver­ein­bart, wel­che die Ver­trags­part­ner nach den wirt­schaft­li­chen Ziel­set­zun­gen des Ver­tra­ges und dem Zweck die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ver­ein­bart hät­ten, wenn sie die Rege­lungs­lü­cke gekannt hät­ten.

 

letz­te Aktua­li­sie­rung: 30.09.2024

I. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen B2C

 

§ 1 Gel­tungs­be­reich

(1) Alle Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und Ange­bo­te der SSV-Krosch­ke GmbH (nach­fol­gend „SSVKrosch­ke“)
erfol­gen aus­schließ­lich auf­grund die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Die­se sind Bestand­teil
aller Ver­trä­ge, die SSV-Krosch­ke mit sei­nen Ver­trags­part­nern (nach­fol­gend auch „Kun­den“ genannt)
über die von SSV-Krosch­ke ange­bo­te­nen Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen schließt.

(2) Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den oder die Geschäfts­be­din­gun­gen Drit­ter fin­den kei­ne Anwen­dung, auch wenn SSV-Krosch­ke ihrer Gel­tung im Ein­zel­fall nicht geson­dert wider­spricht. Selbst wenn SSVKrosch­ke auf ein Schrei­ben Bezug nimmt, dass Ihre Geschäfts­be­din­gun­gen oder die eines Drit­ten ent­hält oder auf sol­che ver­weist, liegt dar­in kein Ein­ver­ständ­nis mit der Gel­tung jener Geschäfts­be­din­gun­gen.

(3) Unser Ange­bot rich­tet sich glei­cher­ma­ßen an Ver­brau­cher und Unter­neh­mer. Für Zwe­cke die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, (i) ist ein Ver­brau­cher jede natür­li­che Per­son, die den Ver­trag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unter­neh­mer“ eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss des Ver­tra­ges in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt (§ 14 Abs. 1 BGB). Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten aus­schließ­lich für Ver­brau­cher. Für Unter­neh­mer fin­den unse­re AGB für Geschäfts­kun­den Anwen­dung.

 

§ 2 Ange­bot und Ver­trags­ab­schluss

(1) Alle Ange­bo­te von SSV-Krosch­ke sind frei­blei­bend und unver­bind­lich, sofern sie nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich gekenn­zeich­net sind oder eine bestimm­te Annah­me­frist ent­hal­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re für unse­re Dar­stel­lun­gen im Online­shop und Kata­log. Bestel­lun­gen oder Auf­trä­ge kann SSVKrosch­ke inner­halb von 14 Tagen nach Zugang anneh­men.

(2) Im Online-Shop kön­nen Sie aus dem Sor­ti­ment Pro­duk­te aus­wäh­len und die­se zunächst unver­bind­lich in den soge­nann­ten „Waren­korb“ legen. Vor Absen­den Ihrer ver­bind­li­chen Bestel­lung kön­nen Sie Ihre Ein­ga­ben jeder­zeit kor­ri­gie­ren, indem Sie die hier­für im Bestell­ab­lauf erläu­ter­ten Kor­rek­tur­hil­fen nut­zen. Durch Ankli­cken des Bestell­but­tons geben Sie eine ver­bind­li­che Bestel­lung der im Waren­korb befind­li­chen Pro­duk­te ab.

(3) Bei einer Bestel­lung im Online-Shop wird Ihnen SSV-Krosch­ke dar­auf­hin eine auto­ma­ti­sche Bestell­über­sicht per Mail zusen­den, in wel­cher Ihre Bestel­lung noch­mal auf­ge­führt wird. Sie haben über die Funk­ti­on „dru­cken“ die Mög­lich­keit zum Aus­dru­cken. Die auto­ma­ti­sche Bestell­über­sicht doku­men­tiert ledig­lich, dass Ihre Bestel­lung bei uns ein­ge­gan­gen ist und stellt noch kei­ne Annah­me des Antrags dar. Der Ver­trag kommt erst durch die Abga­be der Annah­me­er­klä­rung durch SSV-Krosch­ke zustan­de, die mit einer geson­der­ten E‑Mail oder mit Ver­sand der Ware erfolgt.

(3) Bei einer Bestel­lung im Online-Shop wird Ihnen SSV-Krosch­ke dar­auf­hin eine auto­ma­ti­sche Bestell­über­sicht per Mail zusen­den, in wel­cher Ihre Bestel­lung noch­mal auf­ge­führt wird. Sie haben über die Funk­ti­on „dru­cken“ die Mög­lich­keit zum Aus­dru­cken. Die auto­ma­ti­sche Bestell­über­sicht doku­men­tiert ledig­lich, dass Ihre Bestel­lung bei uns ein­ge­gan­gen ist und stellt noch kei­ne Annah­me des Antrags dar. Der Ver­trag kommt erst durch die Abga­be der Annah­me­er­klä­rung durch SSV-Krosch­ke zustan­de, die mit einer geson­der­ten E‑Mail oder mit Ver­sand der Ware erfolgt.

(5) Anga­ben von SSV-Krosch­ke zum Gegen­stand der Lie­fe­rung oder Leis­tung (z.B. Gewich­te, Maße, Gebrauchs­wer­te, Belast­bar­keit, Tole­ran­zen und
tech­ni­sche Daten) sowie unse­re Dar­stel­lun­gen des­sel­ben (z.B. Zeich­nun­gen und Abbil­dun­gen) sind nur annä­hernd maß­geb­lich, soweit nicht die Ver­wend­bar­keit zum ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Zweck eine genaue Über­ein­stim­mung vor­aus­setzt. Sie sind kei­ne garan­tier­ten Beschaf­fen­heits­merk­ma­le, son­dern Beschrei­bun­gen oder Kenn­zeich­nun­gen der Lie­fe­rung oder Leis­tung. Han­dels­üb­li­che Abwei­chun­gen und Abwei­chun­gen, die auf­grund recht­li­cher Vor­schrif­ten erfol­gen oder tech­ni­sche Ver­bes­se­run­gen dar­stel­len, sowie die Erset­zung von Bau­tei­len durch gleich­wer­ti­ge Tei­le sind zuläs­sig, soweit sie die Ver­wend­bar­keit zum ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen Zweck nicht beein­träch­ti­gen.

(6) SSV-Krosch­ke behält das Eigen­tum oder Urhe­ber­recht an allen von ihm abge­ge­be­nen Ange­bo­ten und Kos­ten­vor­anschlä­gen sowie zur Ver­fü­gung gestell­ten Zeich­nun­gen, Abbil­dun­gen, Berech­nun­gen, Pro­spek­ten, Kata­lo­gen, Model­len, Werk­zeu­gen und
ande­ren Unter­la­gen und Hilfs­mit­teln vor. Sie dür­fen die­se Gegen­stän­de ohne aus­drück­li­che Zustim­mung von SSV-Krosch­ke weder als sol­che noch inhalt­lich Drit­ten zugäng­lich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Drit­te nut­zen oder ver­viel­fäl­ti­gen. Sie haben auf Ver­lan­gen SSV-Krosch­ke die­se Gegen­stän­de voll­stän­dig zurück­zu­ge­ben und even­tu­ell gefer­tig­te Kopien zu ver­nich­ten, wenn sie von Ihnen im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­gang nicht mehr benö­tigt wer­den oder wenn Ver­hand­lun­gen nicht zum Abschluss eines Ver­tra­ges füh­ren. Aus­ge­nom­men hier­von ist die Spei­che­rung elek­tro­nisch zur Ver­fü­gung gestell­ter Daten zum Zwe­cke übli­cher Daten­si­che­rung.

 

§ 3 Prei­se und Zah­lung

(1) Die ange­ge­be­nen Prei­se beinhal­ten die gesetz­li­che Umsatz­steu­er und gel­ten für den jeweils auf­ge­führ­ten Leis­tungs- und Lie­fe­rungs­um­fang zzgl. Ver­sand­kos­ten. Mehr- oder Son­der­leis­tun­gen wer­den geson­dert berech­net. Die Prei­se ver­ste­hen sich in EUR ab Werk zzgl. Zoll bei Export­lie­fe­run­gen sowie Gebüh­ren und ande­rer öffent­li­cher Abga­ben.

(2) Die Zah­lung des Kauf­prei­ses ist unmit­tel­bar mit Ver­trags­schluss fäl­lig. Sie erfolgt per Vor­kas­se oder über Pay­Pal / Pay­Pal Express, Ama­zon Pay­ments oder per Sofort­über­wei­sung. Bei Aus­wahl der Zah­lungs­art Vor­kas­se nen­nen wir Ihnen unse­re Bank­ver­bin­dung in einer sepa­ra­ten E‑Mail und lie­fern die Ware nach Zah­lungs­ein­gang. Bei Zah­lungs­ab­wick­lung über Pay­Pal ist es nicht erfor­der­lich, sich bei Pay­Pal zu regis­trie­ren oder ein Kon­to zu füh­ren. Pay­Pal bie­tet auch für die ein­ma­li­ge Zah­lungs­ab­wick­lung ver­schie­de­ne Optio­nen wie Bank­ein­zug oder die Zah­lung per Kre­dit­kar­te.

(3) Maß­ge­bend für das Datum der Zah­lung ist der Ein­gang bei SSV-Krosch­ke. Leis­ten Sie bei Fäl­lig­keit nicht, so sind die aus­ste­hen­den Beträ­ge ab dem Tag der Fäl­lig­keit mit 5 % p. a. zu ver­zin­sen; die Gel­tend­ma­chung höhe­rer Zin­sen und wei­te­rer Schä­den im Fal­le des Ver­zugs bleibt unbe­rührt.

(4) Die Auf­rech­nung mit Gegen­an­sprü­chen oder die Zurück­be­hal­tung von Zah­lun­gen wegen sol­cher Ansprü­che ist nur zuläs­sig, soweit die Gegen­an­sprü­che unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind oder sich aus dem­sel­ben Auf­trag erge­ben, unter dem die betref­fen­de Lie­fe­rung erfolgt ist. Ihnen steht ein Zurück­be­hal­tungs­recht nur dann zu, wenn Ihre Gegen­for­de­rung auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

(5) SSV-Krosch­ke ist berech­tigt, noch aus­ste­hen­de Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen nur gegen Vor­aus­zah-lung oder Sicher­heits­leis­tung aus­zu­füh­ren oder zu erbrin­gen, wenn SSV-Krosch­ke nach Abschluss des Ver­tra­ges Umstän­de bekannt wer­den, wel­che Ihre Kre­dit­wür­dig­keit wesent­lich zu min­dern geeig­net sind und durch wel­che die Bezah­lung der offe­nen For­de-run­gen von SSV-Krosch­ke durch Sie aus dem jewei-ligen Ver­trags­ver­hält­nis (ein­schließ­lich aus ande­ren Ein­zel­auf­trä­gen, für die der­sel­be Rah­men­ver­trag gilt) gefähr­det wird.

(6) Sie erklä­ren sich mit der Über­mitt­lung sämt­li­cher Rech­nun­gen per E‑Mail ein­ver­stan­den. Die Ein­wil­li­gung kann jeder­zeit wider­ru­fen wer­den.

(7) Ihnen bei Rück­sen­dun­gen zuste­hen­de (Teil-) Rück­erstat­tun­gen wer­den Ihnen über das glei­che Zah­lungs­mit­tel rück­ab­ge­wi­ckelt, über das ori­gi­när die Zah­lung erfolg­te.

 

§ 4 Lie­fe­rung und Lie­fer­zeit

(1) Die Lie­fer­zei­ten sind unter den Arti­keln im Online-Shop auf­ge­führt.

(2) Ist das von Ihnen bestell­te Pro­dukt bei uns nicht ver­füg­bar, weil wir von unse­rem zuver­läs­si­gen Lie­fe­ran­ten ohne unser Ver­schul­den trotz Auf­ga­be einer deckungs­glei­chen Bestel­lung nicht belie­fert wer­den, wer­den wir Ihnen das in der Auf­trags­be­stä­ti­gung unver­züg­lich mit­tei­len. Wir wer­den dadurch von unse­rer Leis­tungs­pflicht frei und kön­nen vom Ver­trag zurück­tre­ten. Haben Sie bereits Zah­lun­gen geleis­tet, wer­den wir Ihnen die­se unver­züg­lich erstat­ten. Vor­be­halt­lich der Selbst­be­lie­fe­rung wer­den wir für eine schnel­le Lie­fe­rung Sor­ge tra­gen. Ist ein Teil der Bestel­lung nicht sofort lie­fer­bar, weil wir von unse­rem zuver­läs­si­gen Lie­fe­ran­ten ohne unser Ver­schul­den trotz Auf­ga­be einer deckungs­glei­chen Bestel­lung nicht recht­zei­tig belie­fert wer­den, wer­den wir die rest-lichen Waren ohne erneu­te Berech­nung der Ver­sand­kos­ten nach­lie­fern, soweit dies für Sie zumut­bar ist.

(3) Wir lie­fern grund­sätz­lich auf dem Ver­sand­weg, jedoch nicht an Pack­sta­tio­nen. Eine Selbst­ab­ho­lung der Ware ist an unse­rem Stand­ort Hell­wig­stra­ße 2, 99848 Wutha-Farn­ro­da, Deutsch­land zu den nach­fol­gend ange­ge­be­nen Geschäfts­zei­ten: Mon­tag bis Frei­tag von 8:00–17:00 Uhr, außer an Fei­er­ta­gen. Bit­te infor­mie­ren Sie uns spä­tes­tens zwei Stun­den vor Ihrer Abho­lung, damit die Ware bereit­ge­stellt wer­den kann.

(4) Soll­ten Sie Ihren ver­trag­li­chen Pflich­ten SSV-Krosch­ke gegen­über nicht oder nicht recht­zei­tig nach­kom­men, so ver­län­gert sich die Lie­fer- bzw. Leis­tungs­frist ent­spre­chend. Die Rech­te aus Ver­zug blei­ben unbe­rührt.

(5) SSV-Krosch­ke haf­tet nicht für Unmög­lich­keit der Lie­fe­rung oder für Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen, soweit die­se durch höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge, zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses nicht vor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se (z.B. Betriebs­stö­run­gen aller Art, Schwie­rig­kei­ten in der Mate­ri­al- oder Ener­gie­be­schaf­fung, Trans-port­ver­zö­ge­run­gen, Streiks, recht­mä­ßi­ge Aus­sper-run­gen, Man­gel an Arbeits­kräf­ten, Ener­gie oder Roh-stof­fen, Schwie­rig­kei­ten bei der Beschaf­fung von not-wen­di­gen behörd­li­chen Geneh­mi­gun­gen, behörd­li-che Maß­nah­men oder die aus­blei­ben­de, nicht rich-tige oder nicht recht­zei­ti­ge Belie­fe­rung durch Lie­fe­ran­ten, neue oder andau­ern­de Pan­de­mien und Epi-demien, Virus­va­ri­an­ten) ver­ur­sacht wor­den sind, die SSV-Krosch­ke nicht zu ver­tre­ten hat. Sofern sol­che Ereig­nis­se SSV-Krosch­ke die Lie­fe­rung oder Leis-tung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen und die Behin­de­rung nicht nur von vor­über­ge­hen­der Dau­er ist, ist SSV-Krosch­ke zum Rück­tritt vom Ver­trag berech­tigt. Bei Hin­der­nis­sen vor­über­ge­hen­der Dau­er ver­län­gern sich die Lie­fer- oder Leis­tungs­fris­ten oder ver­schie­ben sich die Lie­fer- oder Leis­tungs-ter­mi­ne um den Zeit­raum der Behin­de­rung zzgl. einer ange­mes­se­nen Anlauf­frist. Soweit Ihnen infol­ge der Ver­zö­ge­rung die Abnah­me der Lie­fe­rung oder Leis-tung nicht zuzu­mu­ten ist, kön­nen Sie durch unver-züg­li­che schrift­li­che Erklä­rung gegen­über SSV-Krosch­ke vom Ver­trag zurück­tre­ten. Die Umstän­de sind von Ihnen dar­zu­le­gen. 

 

§ 5 Son­der­an­fer­ti­gun­gen

(1) Son­der­an­fer­ti­gun­gen nach Ihren Anga­ben sind im Online­shop oder unter Anga­be aller Details über unse­ren Kun­den­ser­vice per E‑Mail an info@ssv-kroschke.de zu bestel­len. Die Ein­hal­tung etwa­iger Vor­schrif­ten wird von SSV-Krosch­ke nicht geprüft. Für Druckerzeug­nis­se gilt: Mehr- oder Min­der­lie­fe­run­gen bis zu 10 % der bestell­ten Auf­la­ge kön­nen nicht bean­stan­det wer­den. Berech­net wird die gelie­fer­te Men­ge.

(2) Wir schlie­ßen jeg­li­che Haf­tung aus, wenn durch die Aus­füh­rung Ihres Auf­tra­ges Rech­te, ins­be­son­de­re Urhe­ber­rech­te Drit­ter, ver­letzt wer­den. Sie stel­len uns von allen Ansprü­chen Drit­ter wegen einer sol-chen Rechts­ver­let­zung durch Auf­trags­ver­ga­be auf ers­tes Anfor­dern frei.

(3) Die von uns zur Her­stel­lung der Son­der­an­fer­ti­gung ein­ge­setz­ten Fil­me, Scha­blo­nen, Litho­gra­fien, Stanz­werk­zeu­ge, Digi­ta­li­sie­run­gen, Datei­en und ähn­li­ches blei­ben, auch wenn Sie Ihnen geson­dert berech­net wer­den, Eigen­tum von SSV-Krosch­ke und wer­den nicht aus­ge­lie­fert. Es besteht für uns kei­ne Ver­pflich­tung, Fil­me, Digi­ta­li­sie­run­gen oder ähn­li­ches län­ger als 6 Mona­te auf­zu­be­wah­ren.

 

§ 6 Erfül­lungs­ort, Ver­sand, Ver­pa­ckung, Gefahr­über­gang, Abnah­me

(1) Erfül­lungs­ort für alle Ver­pflich­tun­gen aus dem Ver­trags­ver­hält­nis ist Wutha-Farn­ro­da, soweit nichts ande­res bestimmt ist. Schul­det SSV-Krosch­ke auch die Instal­la­ti­on, ist Erfül­lungs­ort der Ort, an dem die Instal­la­ti­on zu erfol­gen hat.

(2) Die Ver­sand­art und die Ver­pa­ckung unter­ste­hen dem pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sen von SSV-Krosch­ke.

(3) Die Gefahr für Trans­port­schä­den, des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung aus jed­we­dem Grund geht spä­tes­tens mit der Über­ga­be des Lie­fer­ge­gen­stan­des (wobei der Beginn des Ver-lade­vor­gangs maß­geb­lich ist) an den Spe­di­teur, Fracht­füh­rer oder sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen-dung bestimm­ten Drit­ten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teil­lie­fe­run­gen erfol­gen oder SSV-Krosch­ke noch ande­re Leis­tun­gen (z.B. Ver­sand oder Instal­la­ti­on) über­nom­men hat. Ver­zö­gert sich der Ver­sand oder die Über­ga­be infol­ge eines Umstan­des, des­sen Ursa­che bei Ihnen liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf Sie über, an dem der Lie­fer­ge­gen­stand ver­sand­be­reit ist und SSV-Krosch­ke Ihnen dies ange­zeigt hat. 

(4) Die Sen­dung wird von SSV-Krosch­ke nur auf Ihren aus­drück­li­chen Wunsch und auf Ihre Kos­ten gegen Dieb­stahl, Bruch‑, Transport‑, Feu­er- und Was­ser­schä­den oder sons­ti­ge ver­si­cher­ba­re Risi­ken ver­si­chert.

(5) Soweit eine Abnah­me statt­zu­fin­den hat, gilt die Kauf­sa­che als abge­nom­men, wenn

  • die Lie­fe­rung und, sofern SSV-Krosch­ke auch die Instal­la­ti­on schul­det, die Instal­la­ti­on abge­schlos­sen ist, 
  • SSV-Krosch­ke Sie unter Hin­weis auf die Abnah­me­fik­ti­on nach die­sem § 6 (5) mit­ge­teilt und ihn zur Abnah­me auf­ge­for­dert hat,
  • seit der Lie­fe­rung oder Instal­la­ti­on zwölf Werk­ta­ge ver­gan­gen sind oder Sie mit der Nut­zung der Kauf­sa­che begon­nen haben (zB die gelie­fer­te Anla­ge in Betrieb genom­men haben) und in die­sem Fall seit Lie­fe­rung oder Instal­la­ti­on sechs Werk­ta­ge ver­gan­gen sind und
  • Sie die Abnah­me inner­halb die­ses Zeit­raums aus einem ande­ren Grund als wegen eines SSV-Krosch­ke ange­zeig­ten Man­gels, der die Nut­zung der Kauf­sa­che unmög­lich macht oder wesent­lich beein­träch­tigt, unter­las­sen hat.

 

§ 7 Repa­ra­tur­leis­tun­gen

(1) Soweit Repa­ra­tur­leis­tun­gen Ver­trags­ge­gen­stand sind, schul­den wir die sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung erge­ben­den Repa­ra­tur­ar­bei­ten. Die­se erbrin­gen wir nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen per­sön­lich oder durch Drit­te.

(2) Sie sind zur Mit­wir­kung ver­pflich­tet, ins­be­son­de­re haben Sie den am Gerät bestehen­den Defekt so um-fas­send als mög­lich zu beschrei­ben und das defek­te Gerät zur Ver­fü­gung zu stel­len.

(3) Sie tra­gen die Kos­ten für die Über­sen­dung des defek­ten Gerä­tes an uns.

(4) Soweit im jewei­li­gen Ange­bot nichts ande­res an-gege­ben ist, erfolgt die Repa­ra­tur ein­schließ­lich Auf-gabe des Gerä­tes zum Ver­sand inner­halb von 5 – 7 Tagen nach Zugang des zu repa­rie­ren­den Gerä­tes (bei ver­ein­bar­ter Vor­aus­zah­lung jedoch erst nach dem Zeit­punkt des Zah­lungs­ein­gangs bei uns).

(5) Machen Sie von Ihrem Kün­di­gungs­recht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, kön­nen wir als pau­scha­le Ver­gü­tung 10% der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung ver­lan-gen, wenn die Aus­füh­rung noch nicht begon­nen hat. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Wider­rufs­frist gemäß § 14 von Ihrem Kün­di­gungs-recht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass uns tat­säch­lich kei­ne oder wesent­lich gerin­ge­re Kos­ten ent­stan­den sind. 

 

§ 8 Gewähr­leis­tung, Sach­män­gel

(1) SSV-Krosch­ke haf­tet für Sach­män­gel nach den hier­für gel­ten­den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, ins­be-son­de­re §§ 434 ff. BGB.

(2) Eine zusätz­li­che Garan­tie besteht bei den vom Anbie­ter gelie­fer­ten Waren nur, wenn die­se aus-drück­lich in der Auf­trags­be­stä­ti­gung zu dem jewei­li­gen Arti­kel abge­ge­ben wur­de.

 

§ 9 Haf­tung auf Scha­dens­er­satz wegen Ver­schul­dens

(1) Die Haf­tung von SSV-Krosch­ke auf Scha­dens­er­satz, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ins­bes. aus Unmög­lich­keit, Ver­zug, man­gel­haf­ter oder fal­scher Lie­fe­rung, Ver­trags­ver­let­zung, Ver­let­zung von Pflich­ten bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen und uner­laub­ter Hand­lung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Ver­schul­den ankommt, nach Maß­ga­be die­ses Para­gra­fen ein­ge­schränkt soweit dies zuläs­sig ist.

(2) SSV-Krosch­ke haf­tet nicht im Fal­le ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit sei­ner Orga­ne, gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Ange­stell­ten oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen, soweit es sich nicht um eine Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten han­delt. Ver­trags­we­sent­lich sind die Ver­pflich­tung zur recht­zei­ti­gen Lie­fe­rung und Instal­la­ti­on des Lie­fer­ge­gen­stands, des­sen Frei­heit von Rechts­män­geln sowie sol­chen Sach­män­geln, die sei­ne Funk­ti­ons­fä­hig­keit oder Gebrauchs­taug-lich­keit mehr als nur uner­heb­lich beein­träch­ti­gen, sowie Beratungs‑, Schutz- und Obhut­s­pflich­ten, die Ihnen die ver­trags­ge­mä­ße Ver­wen­dung des Lie­fer­ge­gen­stands ermög­li­chen sol­len oder den Schutz von Leib oder Leben Ihres Per­so­nals oder den Schutz von Ihrem Eigen­tum vor erheb­li­chen Schä­den bezwe­cken.

(3) Soweit SSV-Krosch­ke gem. § 8 (2) dem Grun­de nach auf Scha­dens­er­satz haf­tet, ist die­se Haf­tung auf Schä­den begrenzt, die SSV-KROSCH­KE bei Ver­trags­schluss als mög­li­che Fol­ge einer Ver­trags-ver­let­zung vor­aus­ge­se­hen hat oder die wir bei Anwen­dung ver­kehrs­üb­li­cher Sorg­falt hät­ten vor­aus­se­hen müs­sen. Mit­tel­ba­re Schä­den und Fol­ge­schä­den, die Fol­ge von Män­geln des Lie­fer­ge­gen­stands sind, sind außer­dem nur ersatz­fä­hig, soweit sol­che Schä­den bei bestim­mungs­ge­mä­ßer Ver­wen­dung des Lie­fer­ge­gen­stands typi­scher­wei­se zu erwar­ten sind.

(4) Im Fal­le einer Haf­tung für ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ist die Ersatz­pflicht von SSV-Krosch­ke für Sach­schä­den und dar­aus resul­tie­ren­de wei­te­re Ver­mö­gens­schä­den auf den typi­schen vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, auch wenn es sich um eine Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten han­delt.

(5) Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­aus­schlüs­se und ‑be-schrän­kun­gen gel­ten in glei­chem Umfang zuguns­ten der Orga­ne, gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Ange­stell­ten und sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen von SSV-Krosch­ke.

(6) Soweit SSV-Krosch­ke tech­ni­sche Aus­künf­te gibt oder bera­tend tätig wird und die­se Aus­künf­te oder Bera­tung nicht zu dem von SSV-Krosch­ke geschul­de­ten, ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang gehö­ren, geschieht dies unent­gelt­lich und unter Aus­schluss jeg­li­cher Haf­tung.

(7) Die Ein­schrän­kun­gen die­ses § 8 gel­ten nicht für die Haf­tung von SSV-Krosch­ke wegen vor­sätz­li­chen Ver­hal­tens, für garan­tier­te Beschaf­fen­heits­merk­ma­le, wegen Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz.

§ 10 Schutz­rech­te

(1) SSV-Krosch­ke steht nach Maß­ga­be die­ses § 9 dafür ein, dass der Lie­fer­ge­gen­stand frei von gewerb­li­chen Schutz­rech­ten oder Urhe­ber­rech­ten Drit­ter ist. Jeder Ver­trags­part­ner wird den ande­ren Ver­trags­part­ner unver­züg­lich schrift­lich benach­rich­ti­gen, falls ihm gegen­über Ansprü­che wegen der Ver­let­zung sol­cher Rech­te gel­tend gemacht wer­den.

(2) In dem Fall, dass der Lie­fer­ge­gen­stand ein gewerb­li­ches Schutz­recht oder Urhe­ber­recht eines Drit­ten ver­letzt, wird SSV-Krosch­ke nach sei­ner Wahl und auf sei­ne Kos­ten den Lie­fer­ge­gen­stand der­art abän­dern oder aus­tau­schen, dass kei­ne Rech­te Drit­ter mehr ver­letzt wer­den, der Lie­fer­ge­gen­stand aber wei­ter­hin die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Funk­tio­nen erfüllt, oder Ihnen durch Abschluss eines Lizenz­ver­tra­ges mit dem Drit­ten das Nut­zungs­recht ver­schaf­fen. Gelingt SSV-Krosch­ke dies inner­halb eines ange­mes­se­nen Zeit­raums nicht, sind Sie berech­tigt, von dem Ver­trag zurück­zu­tre­ten oder den Kauf­preis ange­mes­sen zu min­dern. Etwa­ige Scha­dens­er­satz­an­sprü­che unter­lie­gen den Beschrän­kun­gen des § 8 die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Bei Ver­let­zun­gen durch Son­der­an­fer­ti­gun­gen gilt § 5 die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen abschlie­ßend.

(3) Bei Rechts­ver­let­zun­gen durch von SSV-Krosch­ke gelie­fer­te Pro­duk­te ande­rer Her­stel­ler wird SSV-Krosch­ke nach sei­ner Wahl sei­ne Ansprü­che gegen die Her­stel­ler und Vor­lie­fe­ran­ten für Ihre Rech­nung gel­tend machen oder an Sie abtre­ten. Ansprü­che gegen SSV-Krosch­ke bestehen in die­sen Fäl­len nach Maß­ga­be die­ses § 9 nur, wenn die gericht­li­che Durch­set­zung der vor­ste­hend genann­ten Ansprü­che gegen die Her­stel­ler und Vor­lie­fe­ran­ten erfolg­los war oder, bspw. auf­grund einer Insol­venz, aus­sichts­los ist.

 

§ 11 Eigen­tums­vor­be­halt

SSV-Krosch­ke behält sich das Eigen­tum an der Ware bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller For­de­run­gen aus einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung vor.

 

§ 12 Daten­schutz

Für sämt­li­che Infor­ma­tio­nen im Zusam­men­hang mit dem Umgang per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­wei­sen wir auf unse­re geson­der­te Daten­schutz­er­klä­rung. Die­se steht Ihnen unter https://www.ssv-kroschke.de/datenschutz zur Ver­fü­gung.

 

§ 13 Ver­hal­tens­ko­dex

Es gilt unser Ver­hal­tens­ko­dex, abruf­bar unter https://www.ssv-kroschke.de/agb.

 

§ 14 Wider­rufs­be­leh­rung

(1) Ver­brau­cher haben bei Abschluss eines Fern­ab­satz­ge­schäfts grund­sätz­lich ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht, über das SSV-Krosch­ke nach Maß­ga­be des gesetz­li­chen Mus­ters nach­fol­gend infor­miert. Die Aus­nah­men vom Wider­rufs­recht sind in Absatz (2) gere­gelt. In Absatz (3) fin­det sich ein Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar.

Wider­rufs­be­leh­rung

Wider­rufs­recht
Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­ben von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht Beför­de­rer ist, die Waren in Besitz genom­men haben bzw. hat.


Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns ( ) mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. b. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider-rufen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das bei­gefüg­te Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absen­den.


Fol­gen des Wider­rufs


Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­ti­ge Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­tra­ges bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ur-sprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berech­net.


Wir kön­nen die Rück­zah­lung ver­wei­gern, bis wir die Ware wie­der zurück­er­hal­ten haben oder bis Sie den Nach­weis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück­ge­sandt haben, je nach­dem, wel­ches der frü­he­re Zeit­punkt ist. Sie haben die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Wider­ruf die­ses Ver­tra­ges un-ter­rich­ten, an uns zurück­zu­sen­den oder zu über­ge­ben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vier­zehn Tagen absen­den. Sie tra­gen die unmit­tel­ba­ren Kos­ten der Rück­sen-dung der Waren. Sie müs­sen für einen etwa­igen Wert­ver­lust der Waren nur auf­kom­men, wenn die­ser Wert­ver­lust auf einen zur Prü­fung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaf­ten und Funk­ti­ons­wei­se der Waren nicht not­wen­di­gen Umgang mit ihnen zurück­zu­füh­ren ist. 

(2) Das Wider­rufs­recht besteht nicht bei Ver­trä­gen zur Lie­fe­rung von Ton- oder Video­auf­nah­men oder Com­pu­ter­soft­ware in einer ver­sie­gel­ten Packung, wenn die Ver­sie­ge­lung nach der Lie­fe­rung ent­fernt wur­de.


(3) Über das Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar infor­miert der Anbie­ter nach der gesetz­li­chen Rege­lung wie folgt:

Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar

(Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar
aus und sen­den Sie es zurück.)


— An [hier ist der Name, die Anschrift und gege­be-nen­falls die Fax­num­mer und
E‑Mail-Adres­se des Unter­neh­mers durch den Unter-neh­mer ein­zu­fü­gen]:
— Hier­mit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abge­schlos­se­nen Ver­trag
über den Kauf der fol­gen­den Waren (*)/ die Erbrin-gung der fol­gen­den
Dienst­leis­tung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit-tei­lung auf Papier)
— Datum
(*) Unzu­tref­fen­des strei­chen

§ 15 Schluss­be­stim­mun­gen

(1) Gerichts­stand ist Eisen­ach. Zwin­gen­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen über aus­schließ­li­che Gerichts­stän­de blei­ben von die­ser Rege­lung unbe­rührt.

(2) Ergän­zun­gen und Abän­de­run­gen der getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen ein­schließ­lich die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Zur Wah­rung der Schrift­form genügt die tele­kom­mu­ni­ka­ti­ve Über­mitt­lung, ins­bes. per Tele­fax oder per E‑Mail, sofern die Kopie der unter­schrie­be­nen Erklä­rung über­mit­telt wird. Die für den Ver­trags­schluss zur Ver­fü­gung ste­hen­de Spra­che ist Deutsch. Der Ver­trags­text wird von uns nicht gespei-chert.

(3) Die Bezie­hun­gen zwi­schen SSV-Krosch­ke und Ihnen unter­lie­gen aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Das Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Natio­nen über Ver­trä­ge über den inter­na­tio­na­len Waren­kauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.

(4) Soweit der Ver­trag oder die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen Rege­lungs­lü­cken ent­hal­ten, gel­ten zur Aus­fül­lung die­ser Lücken die­je­ni­gen recht­lich wirk­sa­men Rege­lun­gen als ver­ein­bart, wel­che die Ver­trags­part­ner nach den wirt­schaft­li­chen Ziel­set­zun­gen des Ver­tra­ges und dem Zweck die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ver­ein­bart hät­ten, wenn sie die Rege­lungs­lü­cke gekannt hät­ten.

 

letz­te Aktua­li­sie­rung: 30.09.2024